Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für die Nutzung der zunft.ai-Plattform und ergänzender Dienstleistungen.
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Die Zunft.AI GmbH bzw. — bis zur Eintragung der Zunft.AI GmbH in das Handelsregister — Bernhard Stippig (Einzelunternehmer) als designierter Gründungs-Geschäftsführer (nachfolgend gemeinsam „Auftragnehmer“ oder „zunft.ai“) betreibt eine cloudbasierte Plattform für agentische Workflows und KI-gestützte Geschäftsprozess-Automatisierung (nachfolgend „Software“ oder „Plattform“).
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform und die Erbringung ergänzender Dienstleistungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen zunft.ai und den jeweiligen Kunden (§ 14 BGB, nachfolgend „Auftraggeber“).
Diese AGB gelten nicht für Verbraucher. Der Nutzer versichert mit der Anmeldung ausdrücklich, dass es sich bei ihm nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
Für einzelne Auftraggeber können ergänzende kundenspezifische Vertragsdokumente vereinbart werden, die konkretisierende Regelungen zu Leistungsumfang, Vergütung, branchenspezifischen Anforderungen oder sonstigen einzelvertraglichen Sachverhalten enthalten. Bei Widerspruch zwischen diesen AGB und einer kundenspezifischen Vereinbarung geht die kundenspezifische Vereinbarung vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Umfang der Nutzungsüberlassung
Vertragsgegenstand ist die Verschaffung einer zeitlich beschränkten Nutzung der zunft.ai-Plattform als Cloud-Angebot über einen Internetzugang. Dem Auftraggeber wird es ermöglicht, die auf Servern von zunft.ai bzw. eines beauftragten Dienstleisters (Rechenzentrum, Standort EU) gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
zunft.ai stellt dem Auftraggeber die Nutzung der Plattform am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Verfügung. zunft.ai schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Auftraggebers. Es obliegt dem Auftraggeber, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Plattform am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für die sichere und schnelle Anbindung der IT-Endgeräte verantwortlich.
zunft.ai bietet auf der Plattform verschiedene Leistungen im Bereich Prozess-Automatisierung, agentischer Workflows, strukturierter Tool-Integration und KI-gestützter Entscheidungs-Unterstützung an (nachfolgend „Leistungen“). Konkreter Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dem gewählten Abonnement.
§ 2.1 KI-Services — EU Data Act & EU-KI-Verordnung
Abgrenzung EU Data Act: Der Auftragnehmer stellt im Rahmen seiner KI-gestützten Services keine eigene Cloud- und Rechenzentrumsinfrastruktur im Sinne eines Datenverarbeitungsdienstes nach dem Data Act bereit. Die Services bestehen in Nutzung, Konfiguration und Orchestrierung von Diensten Dritter sowie in der Bereitstellung der daraus resultierenden Funktionen für den Auftraggeber.
Rollenverteilung EU-KI-Verordnung: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Verwendung KI-gestützter Plattform-Outputs im Rahmen seiner Geschäftsprozesse oder gegenüber Endbenutzern als Betreiber (Deployer) im Sinne der EU-KI-Verordnung agiert, da er über die Zwecke und Mittel der Verwendung entscheidet. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung der Zulässigkeit des Einsatzes für seinen spezifischen Anwendungsfall sowie für die Erfüllung der Betreiberpflichten (insbesondere menschliche Aufsicht, Überwachung der Eingabedaten, Information von Endnutzern und Mitarbeitern).
Architektur-Klarstellung: Die Plattform ist als strukturierte Tool-Schicht konzipiert. Soweit der Auftraggeber für seine Geschäftsprozesse zusätzlich Large-Language-Model-Dienste (LLM) oder vergleichbare KI-Modelle einsetzen möchte, schließt der Auftraggeber hierfür eigenständige Verträge mit den jeweiligen Anbietern. zunft.ai ist insoweit nicht Vertragspartei und nicht Subprozessor des LLM-Anbieters. Die zunft.ai-Plattform interagiert mit dem LLM-System des Auftraggebers über standardisierte Schnittstellen, ohne dass dabei vom Auftraggeber bei seinem LLM-Anbieter verarbeitete Inhalte in den Verarbeitungs-Scope von zunft.ai übergehen.
Verarbeitungs-Scope-Begrenzung: zunft.ai verarbeitet ausschließlich strukturierte Daten, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind (u.a. Stammdaten, Workflow-Trigger, Workflow-Outputs, Audit-Trail-Daten). Versuche der Übermittlung freier Textinhalte, die besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) oder andere außerhalb des Scopes liegende Inhalte enthalten könnten, werden technisch abgelehnt und als Compliance-Ereignis dokumentiert (siehe § 12).
Haftung für Output: Soweit Plattform-Outputs auf probabilistischen Modellen oder algorithmischer Verarbeitung beruhen, übernimmt zunft.ai keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Unbedenklichkeit des generierten Outputs. Die Letztentscheidung über die Verwendung und Veröffentlichung von Plattform-Outputs liegt beim Auftraggeber.
§ 3 Nutzungsrechte
§ 3.1 Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das entgeltliche, weltweite, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber darf die Plattform nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen. Der Auftraggeber erhält kein Recht am Quellcode der Plattform. Die Nutzung ist auf eigene Zwecke des Auftraggebers beschränkt; eine Nutzung für Dritte (beispielsweise als Dienstleister oder eine sonstige Überlassung an Dritte) ist nicht umfasst.
§ 3.2 Nutzung durch Mitarbeiter und Dritte
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Plattform durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte für seine eigenen Zwecke nutzen zu lassen. Der Auftraggeber legt im Rahmen der initialen Registrierung einen Account an und kann unter seinem Account eigene Mitarbeiter freischalten. Der Auftraggeber sichert zu, dass er nur Personen als Mitarbeiter auf die Plattform einlädt, sofern er dazu berechtigt ist. Eine gemeinsame Nutzung der Plattform durch verschiedene Nutzer unter einem gemeinsamen User-Account ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Nutzung der Plattform durch seine User und sämtliche Schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen seiner User verursacht wurden.
§ 3.3 Rechte an Software und Services
Soweit nicht anders vereinbart, stehen sämtliche Rechte an Software und Services, welche durch zunft.ai bereitgestellt oder unter diesem Vertrag entwickelt werden, einzig zunft.ai zu. Sämtliche Rechte an jeder Art von Veränderung, Entwicklung oder Verbesserung der Plattform, welche durch den Auftraggeber vorgenommen werden, stehen ebenfalls ausschließlich zunft.ai zu.
§ 3.4 Open-Source-Komponenten
Die Plattform kann Open-Source-Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open-Source-Komponenten. Im Falle von Widersprüchen genießen die Lizenzbestimmungen der Open-Source-Software Vorrang.
§ 3.5 Widerruf der Zugangsberechtigung
zunft.ai ist berechtigt, Inhalte, die gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, zu sperren oder zu löschen. zunft.ai wird im Anschluss eine Stellungnahme des Auftraggebers einholen und auf Basis der Stellungnahme die Entscheidung erneut bewerten. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften kann zunft.ai zusätzlich den Nutzungsvertrag fristlos kündigen oder den Account zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages.
§ 3.6 Einschränkung der Berechtigung
Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts vorgeschrieben, ist der Auftraggeber nicht berechtigt:
- die Plattform über das für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Maß hinaus zu kopieren;
- die Plattform zu modifizieren, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Entwicklungen vorzunehmen;
- die Plattform Dritten zugänglich zu machen;
- den Quellcode zu entschlüsseln;
- Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmechanismen zu umgehen oder zu verletzen;
- Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Schaden an der Plattform oder den Servern von zunft.ai hervorzurufen;
- die Plattform in einer Weise zu nutzen, durch die geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt werden;
- die Plattform für Zwecke des Benchmarkings, der Wettbewerbsanalyse, für die Entwicklung konkurrierender Produkte oder zu sonstigen für zunft.ai nachteiligen Zwecken zu nutzen;
- die Plattform für oder in Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Instandhaltung oder dem Betrieb gefährlicher Umgebungen, Systeme oder Anwendungen oder anderer sicherheitskritischer Anwendungen zu nutzen, bei denen die Plattform zu körperlichen Schäden oder schweren Sachschäden führen könnte.
§ 4 Änderungen
§ 4.1 Weiterentwicklung
zunft.ai ist bestrebt, die Plattform kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklungen beabsichtigt zunft.ai, einzelne Funktionen zu verbessern, zu erweitern, zu löschen und/oder sonst zu ändern. Die Funktionalitäten können durch zunft.ai geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und der Auftraggeber hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistung objektiv nicht schlechter gestellt wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Funktionalitäten aufgrund technischer Neuerungen, regulatorischer Änderungen oder Sicherheits-Updates geändert werden müssen.
§ 4.2 Änderungen mit wesentlichem Einfluss auf die Leistung
Beabsichtigt zunft.ai Änderungen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen würden, werden diese mit Vorlauf von mindestens 30 Tagen schriftlich angekündigt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Widerspruchsrecht und kann den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 5 Verpflichtungen des Auftraggebers
§ 5.1 Kooperation und Unterstützung
Der Auftraggeber wird zunft.ai bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sollte der Auftraggeber nicht ausreichend kooperieren oder Verzögerung verursachen, ist zunft.ai nicht verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, solange und soweit dies durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verhindert wird. zunft.ai hat den Auftraggeber über mangelnde Mitwirkung zu informieren und eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfüllt der Auftraggeber dennoch seine Mitwirkungspflichten nicht, gehen etwaige nicht vermeidbare Vergütungserhöhungen, zusätzliche Aufwände und Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
§ 5.2 Verantwortlicher-Pflichten im Datenschutz und der KI-Compliance
Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sowie als Betreiber im Sinne der EU-KI-Verordnung insbesondere zuständig für:
- Erstellung erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO. zunft.ai liefert technische Dokumentation zum eigenen Plattform-Anteil als Input-Beitrag zur DSFA.
- Vorabkonsultationen mit zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß Art. 36 DSGVO, soweit erforderlich.
- Beteiligungs- und Mitbestimmungs-Verfahren mit zuständigen betrieblichen oder gesetzlichen Vertretungsorganen (z.B. Betriebsrat gemäß § 87 BetrVG), soweit relevant für den Einsatz der Plattform.
- Information natürlicher Personen über den Einsatz von KI-gestützten Systemen gemäß Art. 50 EU-KI-Verordnung.
- Einholung erforderlicher Einwilligungen oder sonstiger Rechtsgrundlagen gegenüber Betroffenen, deren personenbezogene Daten im Rahmen der Plattform-Nutzung verarbeitet werden oder die anderweitig vom Einsatz der Plattform betroffen sind.
- Bereitstellung eigener Verträge mit LLM-Anbietern oder vergleichbaren KI-Modell-Anbietern, soweit der Auftraggeber solche im Zusammenhang mit der Plattform einsetzen möchte.
§ 5.3 Angemessene Sicherheit und rechtmäßige Nutzung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte und Daten und/oder Inhalte, die die Rechte Dritter verletzen, mit der Plattform zu verarbeiten und keine Viren oder Schadsoftware enthaltenden Programme zu nutzen. Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:
- angemessene Sicherheitsprozesse, Tools und Steuerungen für Systeme und Netzwerke, welche mit der Plattform interagieren;
- das Vorhalten alternativer Prozesse im Falle einer mangelnden Verfügbarkeit der Plattform;
- die Feststellung, ob die von zunft.ai zur Verfügung gestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers genügen;
- das angemessene interne Training der User und die Bereitstellung von internem technischen Support;
- die Überprüfung aller von der Plattform generierten Inhalte, einschließlich KI-gestützter Outputs;
- die regelmäßige Sicherung an die Plattform gesendeter Daten;
- die Erfüllung etwaiger AI-Literacy-Verpflichtungen gemäß Art. 4 EU-KI-Verordnung für eigene Mitarbeiter.
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- keine beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, menschenverachtenden oder verleumderischen Inhalte zu erstellen oder zu verwenden;
- keine pornographischen oder rassistischen Inhalte zu erstellen oder zu verwenden;
- keine Inhalte zu erstellen, die gegen Jugendschutzgesetze oder Strafgesetze verstoßen;
- keine Handlungen durchzuführen, die das einwandfreie Funktionieren der Plattform blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten;
- keine unwahren oder unsachlichen Inhalte zu erstellen;
- keine nicht genehmigte kommerzielle Kommunikation auf der Plattform zu betreiben;
- nicht mittels automatisierter Mechanismen (Bots, Scraper) ohne ausdrückliche Erlaubnis von zunft.ai auf die Plattform zuzugreifen;
- keine Anmeldeinformationen anderer Nutzer einzuholen oder zu nutzen;
- sämtliche im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben;
- Leistungen nicht missbräuchlich in Anspruch zu nehmen und das Ansehen von zunft.ai nicht zu schädigen.
§ 6 Leistungserbringung
§ 6.1 Service Level Agreement
Die Plattform wird entsprechend dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Service Level Agreement (SLA) zur Verfügung gestellt. Der konkrete SLA ist Bestandteil des Einzelvertrages. Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt eine monatliche Verfügbarkeit von 99 % (gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums, exklusive geplanter Wartungsfenster mit angemessener Vorankündigung).
§ 6.2 Setup und Konfiguration
Setup, Einrichtung und Konfiguration der Plattform sind, soweit nicht im Einzelvertrag abweichend geregelt, im monatlichen Nutzungsentgelt enthalten. Bei kundenspezifischen Anpassungen, die über die Standard-Konfiguration hinausgehen, gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Stundensätze.
§ 6.3 Übergabe und Erbringung
Plattform-Funktionen und Arbeitsergebnisse gelten als übergeben, sobald sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Services gelten als erbracht, sobald der jeweilige Service abgeschlossen wurde. Support und Pflege werden mit Zeitablauf als monatlich anteilig erbracht angesehen. Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen Plattform und Services keiner gesonderten Abnahme.
§ 6.4 Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass Subunternehmer entsprechend diesen AGB an Verpflichtungen hinsichtlich Geheimhaltung und Datenschutz gebunden sind. Die Beauftragung von Subunternehmern lässt die vertraglichen Verpflichtungen von zunft.ai dem Auftraggeber gegenüber unberührt.
Die aktuelle Liste der eingesetzten Auftragsverarbeiter (Subprozessoren) im Sinne der DSGVO wird im Rahmen der Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) bereitgestellt und auf Anfrage aktualisiert. Sämtliche Subprozessoren mit Verarbeitungsbezug zu personenbezogenen Daten verarbeiten ausschließlich in der Europäischen Union oder unter Anwendung anerkannter Übermittlungs-Mechanismen (Standardvertragsklauseln, Adäquanzbeschluss).
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Abschluss von Abonnements zur Nutzung der Leistungen ist zum Teil gebührenpflichtig. Maßgeblich sind die im Einzelvertrag bzw. im jeweils gewählten Abonnement genannten Preise. Für Auftraggeber, die in Deutschland ansässig sind, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht aufgrund spezifischer steuerlicher Ausnahmen (z.B. Steuerbefreiungen nach § 4 UStG) im Einzelvertrag abweichend geregelt. Auftraggeber, die außerhalb von Deutschland ansässig sind, sind für die Abfuhr anfallender Steuern selbst verantwortlich. Auftraggeber aus dem EU-Ausland haben während des Buchungsprozesses ihre VAT-ID zur Durchführung des Reverse-Charge-Verfahrens anzugeben.
Soweit nicht anders vereinbart, ist die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung jeweils zum Anfang des Buchungszeitraumes im Voraus zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig.
§ 8 Haftungsbegrenzung
§ 8.1 Haftung wegen Mangel
Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
§ 8.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, sowohl für eigenes wie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis vom Auftraggeber gezahlten Vergütung. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
§ 8.3 Folgeschäden
Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen haftet zunft.ai nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 8.4 Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, DSGVO-Verstößen
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Auftragnehmer gegebenen eigenständigen Garantie fallen. Soweit zunft.ai im Rahmen seines Verarbeitungs-Scopes nach Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter tätig wird, gilt darüber hinaus die Haftungsregelung des Art. 82 DSGVO.
§ 8.5 Haftungsausschluss außerhalb des Verarbeitungs-Scopes
Für Datenverarbeitungs-Vorgänge außerhalb des definierten zunft.ai-Verarbeitungs-Scopes — insbesondere für Verarbeitungen durch LLM-Anbieter, Messaging-Anbieter oder andere Auftragsverarbeiter, mit denen der Auftraggeber selbst in direkter Vertragsbeziehung steht — haftet zunft.ai nicht. Die Verantwortlichkeit für die Auswahl und Steuerung dieser Verarbeiter liegt beim Auftraggeber.
§ 8.6 Haftung bei Verletzung der Datensicherungs-Pflicht
Verletzt der Auftraggeber seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet zunft.ai im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.
§ 9 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
§ 9.1 Rechte an den Inhalten des Auftraggebers
Der Auftraggeber räumt zunft.ai an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten (nachfolgend „Nutzerinhalte“) das einfache, räumlich unbeschränkte, auf die Vertragslaufzeit sowie auf die Verarbeitung der Nutzerinhalte auf der Plattform beschränkte Nutzungsrecht ein (nachfolgend „Lizenz“). zunft.ai ist insbesondere berechtigt, die Nutzerinhalte technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf verschiedenen Empfangsgeräten dargestellt werden können. Die Lizenz endet, wenn der Auftraggeber seine Nutzerinhalte oder seinen Account löscht sowie bei Beendigung des Nutzungsvertrages.
Der Auftraggeber garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die oben genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Auftraggeber garantiert außerdem, dass die erstellten und verarbeiteten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte.
§ 9.2 Datenhoheit und Datenexport
Sämtliche Auftraggeber-Daten im Verarbeitungs-Scope von zunft.ai verbleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat jederzeitiges Recht auf vollständigen Export seiner Daten in strukturiertem Format. Exportzeit max. 5 Werktage nach schriftlicher Anforderung. Exportkosten trägt zunft.ai (kein Aufpreis).
§ 9.3 Verantwortlichkeit des Auftraggebers für verarbeitete Daten
Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. zunft.ai nimmt von Inhalten des Auftraggebers keine Kenntnis und prüft die mit der Plattform genutzten Inhalte nicht.
§ 9.4 Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunft.ai von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls zunft.ai von Dritten — auch von Mitarbeitern des Auftraggebers persönlich — infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers in Anspruch genommen wird. zunft.ai wird den Auftraggeber über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
§ 10.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien werden ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
§ 10.2 Verarbeitung personenbezogener Daten
Die vom Auftraggeber im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Plattform beziehen, werden von zunft.ai ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verwendet.
Der zunft.ai-Verarbeitungs-Scope umfasst dabei ausschließlich strukturierte Daten, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Daten, die der Auftraggeber außerhalb der zunft.ai-Schnittstellen verarbeitet (insbesondere bei eigenen LLM-Anbietern oder Messaging-Diensten des Auftraggebers), unterliegen ausschließlich den Verträgen zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister und sind nicht Gegenstand der zunft.ai-Verarbeitung.
§ 10.3 Berechtigung zur Verarbeitung von anonymisierten Daten
zunft.ai ist berechtigt, vollständig anonymisierte Daten (aggregierte Metriken ohne Personenbezug und ohne Re-Identifizierbarkeit) im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform für interne Geschäfts- und Betriebszwecke zu verwenden, insbesondere zur Analyse der Nutzung und Verbesserung der Plattform. Der Auftraggeber erteilt eine entsprechende Weisung zur Anonymisierung der hierfür erforderlichen Daten.
§ 10.4 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Im Rahmen der Nutzung der Plattform kann der Auftraggeber personenbezogene Daten seiner Endkunden, Mitarbeiter oder sonstiger Betroffener verarbeiten. Der Auftraggeber ist dabei Verantwortlicher und zunft.ai ist Auftragsverarbeiter für den unter § 2.1 definierten Verarbeitungs-Scope. Die Auftragsverarbeitung ist in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) zwischen den Parteien geregelt, die ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag zwischen den Parteien einbezogen wird.
§ 10.5 Technische und organisatorische Maßnahmen
zunft.ai implementiert technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO einschließlich Verschlüsselung at-rest und in-transit, geeigneter Zugriffs-Kontrollen mit Multi-Faktor-Authentifizierung für Admin-Zugänge, regelmäßiger Backups, dokumentierter Wiederherstellbarkeitstests, vollständigem Audit-Logging und regelmäßiger Penetrations-Tests. Die detaillierte TOM-Beschreibung ist Bestandteil der AVV.
§ 10.6 Datenpanne-Meldung
zunft.ai meldet Datenpannen, die den eigenen Verarbeitungs-Scope betreffen, unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, schriftlich an den Auftraggeber. Der Auftraggeber führt die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO sowie ggf. an Betroffene gemäß Art. 34 selbständig.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
§ 11.1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt zustande über die Registrierung auf der Plattform, das Annehmen eines Abonnements, ein schriftliches Angebot oder eine E-Mail-Bestätigung. Die Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Accounts unter Zustimmung zu diesen AGB.
§ 11.2 Laufzeit
Konkrete Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dem gewählten Abonnement. Soweit nicht abweichend vereinbart, verlängert sich ein kostenpflichtiges Abonnement um die initiale Laufzeit, wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann zunft.ai das Abonnement ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 11.3 Abwicklung nach Kündigung
Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden die vom Auftraggeber hinterlegten personenbezogenen Daten und der Account von zunft.ai gelöscht; ein Zugriff ist dann nicht mehr möglich. Der Auftraggeber muss seine Daten und die für ihn erzeugten Informationen im Vorfeld der Beendigung des Nutzungsvertrages per Download sichern. Sofern zunft.ai verpflichtet ist, Daten aus gesetzlichen Gründen aufzubewahren, darf zunft.ai die Daten alternativ auch sperren; mit Entfallen der Aufbewahrungspflicht werden die Daten gelöscht.
§ 12 Compliance-Incident-Reporting
Versucht ein verbundenes System des Auftraggebers, im Rahmen der Plattform-Schnittstellen Daten zu übermitteln, die außerhalb des Verarbeitungs-Scopes liegen (insbesondere freie Textinhalte mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO oder Inhalte, die nicht zur vereinbarten Leistungserbringung erforderlich sind), wird die Übermittlung von zunft.ai abgelehnt. Der Vorgang wird im Audit-Trail dokumentiert (ohne den abgelehnten Inhalt zu speichern) und monatlich aggregiert an den Auftraggeber gemeldet. Bei wiederholten Verstößen erfolgt eine anlassbezogene Meldung. Dieser Mechanismus dient dem Schutz beider Parteien vor unbeabsichtigter Verarbeitung außerhalb des definierten Scopes.
§ 13 Allgemeines
§ 13.1 Ausschluss fremder AGB
Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn zunft.ai den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.
§ 13.2 Gerichtsbarkeit, Gerichtsstand, Sprache
Diese AGB und der darin geregelte Nutzungsvertrag sowie die Abonnements unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sämtliche Vertragsschlüsse zwischen dem Auftraggeber und zunft.ai erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, einigen sich die Parteien bereits jetzt auf den Geschäftssitz von zunft.ai als allgemeinen Gerichtsstand.
§ 13.3 Billigung von Vermarktungsmaßnahmen
zunft.ai hat das Recht, die Tatsache, dass der Auftraggeber die Plattform nutzt bzw. sein Kunde ist, öffentlich zu äußern und den Namen und das Logo des Auftraggebers für diesen Zweck in seinen Marketingmaterialien, auch im Internet auf der Webseite und auf Social-Media-Profilen, zu nutzen. Jeder andere Gebrauch des Namens oder Logos des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Soweit der Auftraggeber dieser Nutzung widerspricht, wird zunft.ai die Erwähnung innerhalb angemessener Frist entfernen.
§ 13.4 Formerfordernis
Alle Mitteilungen unter diesem Vertrag bedürfen der Textform und werden mit erster Zustellung wirksam.
§ 13.5 Änderungen an diesen Vertragsbedingungen
zunft.ai kann Änderungen an diesen Vertragsbedingungen vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter Umstände — beispielsweise bei wesentlichen Änderungen der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung, des relevanten Markt- und Geschäftsumfelds oder aufgrund technischer Entwicklungen — notwendig werden und für den Auftraggeber zumutbar sind. zunft.ai wird den Auftraggeber in einem angemessenen Zeitraum, mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen, über die Änderungen in elektronischer Form informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, solchen Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers hat zunft.ai das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gilt seine Zustimmung nach Ablauf der oben genannten Fristen als erteilt. Auf die Dauer der Frist und auf die Bedeutung ihres ergebnislosen Ablaufs wird zunft.ai bei der Ankündigung der Änderungen ausdrücklich hinweisen.
§ 13.6 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen im Einvernehmen durch neue, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gilt entsprechend, wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nachträglich unwirksam werden sollte oder im Falle von Lücken in dieser Vereinbarung.
Hinweis zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird im Rahmen des Vertragsabschlusses im zunft.ai-Customer-Portal bereitgestellt. Vorab-Anfragen vor Vertragsabschluss bitte an bernhard@zunft.ai.
Stand: Mai 2026
zunft.ai · Bernhard Stippig (Einzelunternehmer; Zunft.AI GmbH in Gründung) · bernhard@zunft.ai